An den Gräbern der Verstorbenen bezeugt die christliche Gemeinde den Ostersieg Jesu Christi und die Auferstehung der Toten und bekennt seine Wiederkehr. Mit einer kirchlichen Bestattung erweist die Gemeinde ihren Gliedern einen letzten Dienst und stärkt die Trauernden durch Gottes Wort und Gebet in der Überzeugung, dass sie nichts von ihrem Herrn Jesus Christus trennen kann, auch nicht der Tod.
Für die kirchliche Bestattung ist das Pfarramt der Kirchengemeinde des Verstorbenen zuständig. Der Pfarrer wird mit den Angehörigen im Trauerhaus ein seelsorgerliches Gespräch vereinbaren, um die Trauerfeier vorzubereiten. Dabei wird auch die Auswahl der Lieder, der Bibelworte oder der Musik besprochen.
Im Sonntagsgottesdienst hält die Gemeinde Fürbitte für den Verstorbenen. Dies ist am Sonntag nach der Trauerfeier üblich, es kann aber auch ein anderer Termin verabredet werden. Am Ewigkeitssonntag (letzer Sonntag im Kirchenjahr) wird der Verstorbenen im Gemeindegottesdienst namentlich gedacht.
Zuständig ist das Pfarramt des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Wenn der Verstorbene von einem anderen als dem Gemeindepfarrer bestattet werden soll, ist das Wohnsitz-Pfarramt zu benachrichtigen.